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Einsatzfähigkeit

Einsatzfähig ist eine Person, die fachlich und körperlich fähig ist, die ihr übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Die Fähigkeit ist jährlich wie folgt nachzuweisen:

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Basisausbildung Einsatzdienste
  • Erste-Hilfe-Ausbildung
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber
  • Mindestalter 16 Jahre (wobei landesrechtliche Vorgaben zu beachten sind.)
  • Ärztliche Tauglichkeit (oder Selbsterklärung zum Gesundheitszustand)

Dokumente

Helfergrundausbildung

Inhalte

  • Voraussetzungen • Mitgliedschaft in der DLRG • Basisausbildung Einsatzdienste (401) • Erste Hilfe-Lehrgang oder Erste Hilfe-Fortbildung • Ärztliche Tauglichkeitsbescheinigung oder Selbsterklärung zum Gesundheitszustand
  • Ausbildungsinhalte • Sanitätsausbildung A (331) oder Sanitätsfortbildung (341) • Aufbaumodul "Grundlagen des Katastrophenschutzes und der öffentlichen Gefahrenabwehr"

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Basisausbildung Einsatzdienste
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber
  • Erste-Hilfe-Ausbildung
  • Ärztliche Tauglichkeit (oder Selbsterklärung zum Gesundheitszustand)

Dokumente

Truppführerausbildung

Truppführer führen Trupps von 2 bis 5 Helfern.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit in der allgemeinen Gefahrenabwehr.
  • Helfergrundausbildung
  • Führungslehre
  • BOS-Sprechfunker -analog- (oder BOS-Sprechfunkausbildung -digital- (715))
  • Befürwortung der Teilnahme (durch die entsendene Gliederung)

Dokumente

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